Anerkennung als gemeinnützige Institution/Steuerbefreiung von Spenden

Nach vielen Informationen aus Senegal wieder einmal News des Vereins in der Schweiz. Seit November 2019 erfüllt der Verein Coeur en Or Suisse offiziell die Voraussetzungen eines von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreiten gemeinnützigen Institution im Kanton Luzern.

Zuwendungen von euch an uns, welche nach dem 1. Januar 2019 gemacht wurden, dürfen offiziell von den Einkommen bzw. Gewinnsteuer im Kanton Luzern abgezogen werden. Wir werden euch im Januar 2020 eine Bescheinigung dazu verschicken.

2019-12-18 16_10_12-Steuerbefreiung_Kt_Luzern.pdf - Adobe Acrobat Reader DC

Vielleicht sind diese Informationen für euch einen Grund für eine Spende im Dezember. Wie schon im letzten Blogbeitrag beschrieben, haben wir einige kleine Projekte, die wir gerne noch umsetzen möchten im Dezember oder in den ersten Monaten des neuen Jahres. Hier noch einmal der Ausschnitt dazu…

Der Regen hat im Innenhof einige Boden-Plättli zerstört. Es herrscht eine Verletzungsgefahr für die Kinder Zirka 250 Franken
Die Bassins für das Waschen der Kleider sind nicht mehr gut. Sie müssen erneuert und aufgestockt werden. Zirka 100 Franken
Gerne möchten wir auch diese Weihnachten ein grösseres Essen organisieren. Seit einigen Jahren machen wir jeweils «Noel pour tous» – Weihnachten für alle. Dieses Jahr sind Fleischsandwiches angedacht. Zirka 450 Franken
Für die Essen am Freitag haben wir fast keine wiederverwendbare Plastikbecher mehr. Gerne möchten wir wieder einen Stock von zirka 150 Becher haben. Zirka 150 Franken

Nun wünschen wir euch frohe letzte Adventstage und geruhsame Weihnachtstage. Ein riesiges Danke an euch alle für den langjährigen Support! Auf ein tolles, unvergessliches 2020!

Marion, Elena & Cheikh

Ein Kommentar zu „Anerkennung als gemeinnützige Institution/Steuerbefreiung von Spenden

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